Standpunkt: Presserecht für die Social Media

Presserecht für die Social Media

Ein Kommentar von Walther

Die aktuelle Diskussion um Mobbing, üble Nachrede, Beleidigungen, Fakenews und Shitstorms in den Social Media erscheint nicht nur dem Kommentator erstaunlich schräg. Alle tun so, als könne man diese neue Form der „Öffentlichkeit“ nicht mit einem Federstrich regeln, als sei das rechtlich fürchterlich kompliziert.

Ist es nicht, meine Damen und Herren Politiker. Im Gegenteil.

Schauen wir uns die Situation doch einmal kurz an.

Erstens: Alle „alten“ Medien behandeln die „Social Media“ Plattformen als neue „News Channels“, wie man das verschämt denglisch verbrämt. Gemeint sind damit neue Wege der Kommunikation und Verbreitung von Nachrichten und Verlautbarungen. Alle „alten“ Medien haben am Anfang dafür eigene Redaktionen aufgebaut. Aus Gründen der Sparsamkeit führt man diese Redaktionen gerade nach und nach zusammen. Die Realität zeigt, dass die „alten“ Medien die „neuen Medien“ schlicht als weiteres Werkzeug zur Erfüllung ihrer Aufgabe ansehen.

Zweitens: Nun gibt es in den Social Media neue Formen journalistischer und meinungsbildnerischer Tätigkeit. Die Huff Post und BreitBart News sind aus unterschiedlichen Gründen in aller Munde. Tatsache ist: Die Presse ist als solche in den Social Media angekommen, nicht mehr und nicht weniger.

Drittens: Die Parteien, die Verbände und Gewerkschaften, die Unternehmen und die öffentliche Hand haben die „Social Media“ als weiteren Weg angenommen, Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Dafür hatte man erst nur die Presse und dann auch das Internet. Jetzt gibt es einen weiteren Weg, der den Charme hat, dass man in und mit ihm mit dem Zielkunden der Kommunikation sogar interagieren, also sich austauschen, kann.

Viertens: Auch der Privatmensch, der Politiker, der Künstler, der Sportler und alle weiteren Narzissten haben sich der Social Media befleißigt, um sich und andere öffentlich zu machen. Früher gab es dafür nur die Anzeige oder den Leserbrief. Manche haben sich auf die Plätze und wiederum weitere an den Straßenrand gestellt. Dritte zogen als Demonstrationszug durch die Orte und über Felder und Bahngleise. Heute macht man eine Facebook-Gruppe.

Was folgt daraus? Die „Social Media“ haben die Rolle erhalten, als Presseorgan zu fungieren – direkt und indirekt. Damit reicht es schlicht aus, die ganzen Rechtsprobleme und den fehlenden Ordnungsrahmen durch eine minimale Ergänzung des Presserechts aufzulösen. Der Gesetzgeber definiert schlicht alle „Social Media“ als Teil der Vierten Gewalt.

Das geht in ca. 5 Minuten im zuständigen Bundestagsausschuss, in 5 Minuten im Plenum, und, falls die Chose zustimmungspflichtig sein sollte, in 5 Minuten durch den Bundesrat, dann noch 5 Minuten für die Unterschrift des Bundespräsidenten. Aus die Maus, würde man da sagen, jetzt lernen die Damen und Herren von Facebook, Twitter und Co. den Deutschen Presserat und die höchstrichterlichen Urteile zum Persönlichkeitsschutz und zur Gegendarstellung kennen, die Leidtragende wie Günther Jauch und Caroline von Monaco erstritten haben. Das Leben ist so einfach!

Wie man sieht, wäre das eine der leichtesten Übungen, endlich den massiven und sehr unerquicklichen Problemen auf diesem Gebiet Herr zu werden.

Wann ist das endlich erledigt, lieber Deutscher Bundestag?

 

Mehr zu diesem Thema auf zugetextet.com:

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert