Über die Unverschämtheit namens „Gesetz über die Ablieferung von Pflichtexemparen an die Badische Landesbibliothek in Karlsruhe und die Württembergische Landesbibliothek in Stuttgart vom 3. März 1976“
Der Herausgeber von zugetextet.com hat sich entschieden, den Briefverkehr in dieser Sache öffentlich zu führen. Das hat damit zu tun, dass das Projekt bereits zwei Pflichtexemplare an die Deutsche Nationalbiblothek in Frankfurt abliefert – dafür aber wenigstens eine ISSN-Nummer als Service erhalten hat. Auch dort handelt es sich bereits um den Griff in die ohne sehr klammen Taschen vieler kleiner Zeitschriften-Projekte, deren Erscheinen nur durch die unentgeltliche Arbeit der Herausgeberschaft und der jeweiligen Redaktion ermöglicht wird, wobei der Herausgeber nicht selten finanzielle Abmängel aus privater Tasche trägt – der Förderung eines honorigen Zweckes wegen – bei zugetextet.com sind es Feuilleton und die Literatur. Damit machen diese Projekt das, was man Kulturförderung nennt – eigentlich eine Aufgabe der Öffentlichen Hand – wozu, bitte sehr, braucht man sonst eine Kultusstaatssekretärin beim Bund oder gar Ministerien mit der Bezeichnung „Kultus oder Kultur“ bei den Ländern? Diese kleinen Projekte dann noch um kostenloe Pflichtexemplare zu erleichtern, die anschließend auch noch kostenfrei versandt werden müssen, ist in sich selbst bereits eigentlich eine bodenlose Frechheit.
Der Herausgeber Walther von zugetextet.com hat sich daher nach einigem Ringen mit sich entschlossen, laut und deutlich „Jetzt reicht es aber wirklich!“ zu sagen und entsprechend zu handeln.
Offener Brief an:
Württembergische Landesbibliothek
Pflichtexemplarstelle
Konrad-Adenauer-Str. 8
D-70173 Stuttgart
20.02.2019
Betr.: Ablieferung Pflichtexemplare – Ihr Schreiben vom 30.11. / 04.12.2018
Sehr geehrte Frau Müller,
da wir eine ISSN besitzen, liegen bei der Deutsche Nationalbibliothek, Nationales ISSN-Zentrum für Deutschland, Adickesallee 1, D-60322 Frankfurt am Main, 2 Pflichtexemplare jeder Ausgabe vor. Außerdem bezieht dankenswerterweise als Abonnement die Dt. Schillergesellschaft, Bibliothek – Zeitschriftenstelle, Deutsches Literaturarchiv Marbach, Schillerhöhe 8-10, D-71672 Marbach am Neckar, ein weiteres Exemplar. Dort können Sie bei Bedarf eine Ausleihe vornehmen. Ihrem Anliegen ist damit Genüge getan. Die beiden ISSNs stehen übrigens auf unserer Webseite im Impressum.
Wie ich Ihren Kolleginnen bereits per Email Ende 2017 mitteilte, halte ich Ihr Verlangen daher für grob unbillig und werde es nicht ausführen. Sollten Sie ein Ordnungsgeld verhängen, werde ich diese Angelegenheit rechtlich, politisch und öffentlich ausfechten mit dem Ziel, die Pflichtablieferung zu kippen. Ich habe übrigens meinen Landtagsabgeordneten bereits eingeschaltet. Da es hier um eine Grundsatzfrage geht, sollten Sie das, was dann losgetreten werden wird, nicht unterschätzen. In meinen Augen ist das Gesetz verfassungswidrig.
Es ist nämlich durchaus nicht die Aufgabe eines kleinen selbstfinanzierten Literaturprojekts, eine staatliche Behörde kostenfrei zu alimentieren – vielmehr wird umgekehrt ein Schuh daraus. Eine Abonnementbestellung nähmen wir bei Bedarf selbstredend gerne entgegen. Das wäre dann aktive Kulturförderung, wie es sich für eine Landesbehörde gehörte. Das Schillerarchiv weiß übrigens, was sich gehört, und bezahlt für das Exemplar. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis für mein berechtigtes Anliegen und wünsche Ihnen eine gute Zeit.
Mit herzlichen Grüßen
– Redaktion zugetextet.com –
Feuilleton für Poesie-Sprache-Streit-Kultur
Walther, Herausgeber
Bitte besuchen Sie uns unter: http://www.zugetextet.com – wir freuen uns auf Sie!
Das Anschreiben der Württembergischen Landesbibliothek: Schreiben WLB Ende 2018