Mara Laue: Von der Idee zum fertigen Text VSS Verlag

Von der Kunst des Prosaschreibens – Das Setting 2

Kluge Hinweise von Mara Laue

Ortsbeschreibung in der Regionalliteratur

Die Regionalliteratur, egal ob Krimi, humorvolle Geschichte, Liebesroman oder andere, lebt mehr als jedes andere (Sub)Genre von der Beschreibung des Settings, des Ortes, der Landschaft, in dem/der sie spielt. Lesende sollen und wollen neben der erzählten Geschichte den Roman als „Fremdenführer“ verwenden können, um sich die Schauplätze in der Realität anzusehen. Eine möglichst korrekte Beschreibung realer Verhältnisse ist unabdingbar.

Jedoch begehen viele Autorinnen und Autoren den Fehler, diese Beschreibung „aus heiterem Himmel“, das heißt ohne jeden Grund in den Roman einzubauen. Oft lassen sie ihre Hauptfiguren oder eine andere Person zu diesem Zweck eine Strecke gehen oder fahren, nur um eine Gelegenheit und einen Grund zu haben, die Straßennamen zu nennen und/oder eine oder mehrere Sehenswürdigkeiten zu beschreiben. Ist die Person ortsfremd, wird ihr manchmal sogar die Teilnahme an einer touristischen Stadtrundfahrt aufgedrückt, nur um die genretypische Ortsbeschreibung anbringen zu können. Nicht nur, aber gerade auch diese „Unsitte“ hat die Regioliteratur in den Verruf gebracht, „Stadtpläne in Prosa“ zu sein.

Um solche zusammenhanglosen Einschübe zu vermeiden und die Beschreibungen in den Text zu integrieren, gibt es ein probates Mittel: Wir betten Ortsbeschreibungen IMMER in eine Handlung ein. Idealerweise BEDINGT die betreffende Handlung diese Ortsbeschreibung sogar. Alternativ können wir sie in einen Dialog packen. Doch auch dabei sollte sich die Notwendigkeit der Ortsbeschreibung aus eben diesem Dialog ergeben, sonst bleibt unter Umständen die Stringenz auf der Strecke.

Und nein, das Beschreiben, was eine Figur auf dem Heimweg oder der Stadtrundfahrt sieht, ist KEINE Handlung, sondern das Aufzählen von Beobachtungen bzw. Gedanken. Literarische Handlungen haben IMMER einen Bezug zu der Geschichte und sind FÜR sie unabdingbar.

BEISPIEL 1

Kim machte Feierabend. Um den Kopf frei zu bekommen, ging sie zu Fuß. Ihr Weg führte sie vorbei an der mittelalterlichen Burg am Ende der Schlossstraße, deren weiße Mauern und Türme sich wie die Finger einer bleichen Hand dem Himmel entgegenstreckten. Ihrer Bauweise mit dem ornamentverzierten Portal zeigte, dass sie im zwölften Jahrhundert erbaut worden war. Auf der rechten Seite des Weges fiel eine Böschung steil ab, an deren Fuß der Triftbach gurgelnd floss. Da hier keine Bäume standen, hatte man einen herrlichen Blick über die Stadt. Links erhoben sich die markanten Türme der Petrikirche, rechts konnte man den Stadtpark mit seinen gepflegten Wegen und Beeten erkennen, in denen die um diese Jahreszeit üblicherweise dort blühenden roten Sommerastern mit dem Goldmohn um die Wette leuchteten. Zwischen beiden schlängelte sich das graue Band Schnellstraße zur Küste.
Als Kim zu Hause ankam, stellte sie fest (…)

In diesem Text muss Kim nur deshalb zu Fuß nach Hause gehen, um einen Grund zu schaffen, den Lesenden einen Teil der Stadt zu zeigen. Diese Beschreibung enthält keine Handlung und hat für die Geschichte nicht die geringste Relevanz. Kim macht Feierabend. Punkt. Erst mit „Als sie zu Hause ankam“ geht die eigentliche Handlung weiter. Jedoch: Rein technisch („Show, don’t tell!“) gibt es an dieser Szene nichts auszusetzen.

Allerdings wird eine solche „sinnlos“ eingeschobene Beschreibung von vielen Lesenden als unglaubhaft empfunden, wenn die Person, die betrachtend durch die Gegend geht oder fährt, dort beheimatet ist. Einheimische sind mit ihrer Stadt/Wohngegend so vertraut, dass sie sich ohne konkreten Anlass keine Gedanken darüber machen, welcher Baustil beim Burgportal verwendet wurde, wie der Bach unterhalb der Böschung heißt oder welche Kirche links der Schnellstraße liegt und dass der Stadtpark sich rechts davon befindet. Niemand täte das ohne zwingenden Grund.
Wenn wir nach Hause gehen oder fahren, sind wir auf dem Weg dorthin normalerweise in Gedanken mit ganz anderen Dingen beschäftigt und merken nicht einmal bewusst, welche Gebäude oder Landmarken wir passieren, eben weil wir sie sattsam kennen und genau wissen, wo sie stehen und uns darüber keine Gedanken machen. Deshalb ist, wenn der bisherige Text in der personalen Perspektive von Einheimischen geschrieben wurde, so ein Einschub obendrein ein Perspektivbruch, weil Autorin/Autor hier den Lesenden erzählen, was die Person sieht, aber was sie selbst gar nicht bewusst wahrnimmt.
Ein Roman verkraftet durchaus einen oder zwei solcher Einschübe, wenn sie wie dieses Beispiel relativ kurz sind. Kommen sie jedoch öfter vor, wirken sie mit zunehmender Häufigkeit wie das, was sie sind: konstruiert und irrelevant. Binden wir die Beschreibung in eine Handlung ein.

BEISPIEL 2

Kim machte Feierabend. Um den Kopf frei zu bekommen, ging sie zu Fuß nach Hause. Als sie auf der Höhe der Rabenburg ankam, deren weiße Mauern und Türme sich wie die Finger einer bleichen Hand dem Himmel entgegenstreckten, nahm sie bei einem der Büsche am Burgtor eine Bewegung wahr. Sie zuckte zusammen. Versteckte sich dort jemand? Lauerte ihr jemand auf? Zwar konnte sie niemanden sehen, hatte aber das Gefühl, dass sie beobachtet wurde.
‚Einbildung!’, versuchte sie sich zu überzeugen. Vergeblich. Sie ging schneller und widerstand dem Impuls sich umzudrehen. Links kam das Portal zum Innenhof in ihr Blickfeld. Der steinerne Löwe auf dem Scheitelpunkt seines Rundbogens erschien ihr wie ein personifizierter Schutzengel. Sie sprang in die Deckung des Portals. Links und rechts in dessen Wände waren Nischen eingelassen, in denen früher Wachposten gestanden hatten. Kim quetschte sich in einen davon, hielt die Luft an und lauschte, während ihr der Gedanke durch den Kopf schoss, ob die Leute im zwölften Jahrhundert, die diese Nischen erbaut hatten, wohl hatten ahnen können, dass sie eines Tages einer Frau als Versteck vor einem Verfolger dienen würden.
Schritte knirschten auf dem Kiesweg vor dem Portal – und gingen vorbei, ohne anzuhalten. Kim atmete auf. Sie wartete eine Weile, um sicherzugehen, dass derjenige, der da draußen herumlief, nicht zurückkehrte, ehe sie ihr Versteck verließ. Als sie auf den Weg hinaustrat, stand der Typ in der Lederjacke, den sie während der letzten Tage immer wieder in ihrer Nähe hatte herumlungern sehen, nur ein paar Meter entfernt und blickte sie direkt an. Scheiße!
Sie drehte sich um, um zurück zum Büro zu rennen – und fand den rettenden Ausweg von einem zweiten Kerl in Lederjacke versperrt. So wie beide sie ansahen, hatten sie nichts Gutes im Sinn. Flucht war aussichtslos, da der einzige Weg in beide Richtungen für sie abgeschnitten war. Als einziger Ausweg blieb nur noch die steile Böschung neben dem Weg. Dort heil hinunterzukommen, wäre nicht nur ein gewaltiges Risiko, das mehr als eine Verletzungsgefahr barg, sie würde unten unweigerlich im Triftbach landen. Aber lieber abgeschürfte Haut, zerrissene Kleidung und nasse Beine bis zu den Knien, als sich der wahrscheinlich nicht existierenden Gnade der beiden Typen auszuliefern. Mit etwas Glück würden die ihr nicht in den Abgrund folgen. Kim rannte los und sprang die Böschung hinunter.

Bei diesem Beispiel erhalten die Lesenden teilweise dieselben Informationen und sogar eine noch intensivere Beschreibung des Burgportals, aber sie haben einen direkten Bezug zur Handlung und ergeben sich aus ihr. Die Kirche, den Park und die Schnellstraße heben wir uns für eine andere Szene auf oder lassen sie weg. Sie hier „mit Gewalt“ hineinzuquetschen, wäre wieder des Guten zu viel.
Sogar eine Stadtrundfahrt kann man auf ähnliche Weise in die Handlung einbinden.

BEISPIEL 3

Huber fühlte seinen Mund trocken werden, als er den Stadttour-Bus bestieg. Unauffällig betrachtete er die bereits auf ihren Plätzen sitzenden Fahrgäste, während er durch den Mittelgang ging und sich einen Platz suchte. Wer von ihnen war der Mann, der ihm die Botschaft hatte zukommen lassen? Und warum sollte Huber ausgerechnet an einer Stadtrundfahrt teilnehmen? Er hatte sich kaum gesetzt, als der Bus auch schon los fuhr.
Der Stadtführer nahm das Mikrofon zur Hand und begrüßte die Gäste. „Und hier haben wir gleich zu Anfang unserer Tour das markanteste Wahrzeichen der Stadt, meine Damen und Herren. Blicken Sie bitte nach links. Dort sehen Sie das im Jahr 1756 erbaute Denkmal für König Geromir. Es war das erste in dieser Gegend errichtete Denkmal, das vollständig aus Marmor besteht.“
Huber wandte gehorsam den Kopf nach links, ließ aber wieder seinen Blick über die Mitreisenden gleiten. Zeigte einer von ihnen kein Interesse an der Sehenswürdigkeit? Blickte vielleicht sogar zu Huber hin? Doch soweit er die Leute im Blick hatte, benahmen sie sich alle ganz normal. Umdrehen und nach hinten blicken wollte er nicht, das wäre aufgefallen, besonders da der Reiseleiter die Aufmerksamkeit der Leute schon in eine andere Richtung lenkte.
„Wenn Sie an der kommenden Kreuzung nach rechts blicken, sehen Sie die schnurgerade Prachtallee, die zum Schloss führt. Sie beherbergt Europas ältesten Bestand an Linden, exakt tausend an der Zahl.“
Wieder blickte Huber in die angegebene Richtung. Scheinbar von der Allee fasziniert, starrte er so lange darauf, dass er den Kopf nach hinten drehen musste, um sie noch eine Weile länger sehen zu können. Aus den Augenwinkeln betrachtete er dabei die hinter ihm in seiner Reihe sitzenden Reisenden. Da! Der Mann mit dem schwarzen Hut. Beobachtete er Huber oder bildete er sich das nur ein?

Wenn man Hubers zunehmende Nervosität mit ins Spiel bringt, seine steigende Angst und ihn zunächst den Falschen verdächtigen lässt, kann man, wenn man den jeweiligen Anlass zur Beschreibung der Sehenswürdigkeiten variiert und sie nicht am laufenden Band, sondern mit etwas handlungsgefülltem (!) Abstand schildert, die gesamte Stadtrundfahrt zu einer spannenden Handlung machen. Die Lesenden nehmen die stadttypischen Sehenswürdigkeiten dann zwar wahr (und werden sie bei einem Besuch der betreffenden Stadt entsprechend wiedererkennen), aber sie stehen nicht im Mittelpunkt wie in Beispiel 1, sondern begleiten „nur“ die Handlung.

Schwieriger ist die Sache bei Kurzgeschichten. Grundsätzlich: Bei der Kurzgeschichte liegt die Kürze in der Würze, das kann nicht oft genug betont werden. Dort wird jede Beschreibung und sonstige Information, die nicht zwingend für das Verständnis der Handlung erforderlich ist, weggelassen. Deshalb sind Ortsbeschreibungen in einer Kurzgeschichte in der Regel fehl am Platz. Sollen sie dennoch eingeflochten werden – z. B. weil die Anthologie, für die die Story eingereicht werden soll, einen „Regionalbezug“ zwingend vorschreibt – müssen sie in die Handlung eingebunden und ein wichtiger Bestandteil davon sein.

Das kann geschehen, indem die Handlung ganz oder teilweise z. B. im bekannten Dom der Stadt spielt oder in einem über die Stadtgrenzen hinaus bekannten Lokal. Oder dass die Kontrahenten sich vor dem Trevi-Brunnen in Rom prügeln und einer den anderen hineinstößt, der dann verdächtigt wird, die hineingeworfenen Münzen stehlen zu wollen. Jedoch MUSS jede genannte Lokalität für die Handlung wichtig sein, sonst ist sie überflüssig. Spielt es keine Rolle, dass das Opfer in einer Kriminalstory vom Wohnzimmerfenster aus einen herrlichen Blick auf den Hamburger Michel oder die Münchener Liebfrauenkirche hat, hat eben diese Aussicht in der Story nichts zu suchen, weil sie nicht zur Handlung gehört und deren Entwicklung unangenehm aufhält.

TIPPS:

  • Nicht nur bei Regioliteratur sollten Ortsbeschreibungen immer in eine Handlung eingebettet werden.
  • Die Beschreibung sollten nach Möglichkeit AUS der Handlung entstehen.
  • Die Beschreibung der jeweiligen „Region“ kann ruhig „häppchenweise“ über den ganzen Roman verteilt werden, statt sie als „geballte Ladung“ in einer oder einigen wenigen Szenen zu thematisieren. Auf diese Weise bleiben die Beschreibungen interessante Highlights.
  • In Kurzgeschichten sollte man auf Ortsbeschreibungen verzichten oder die Geschichte so aufbauen, dass diese Beschreibungen FÜR die Geschichte erforderlich und ein unverzichtbarer Bestandteil sind.

Rechtliches

Zum Schluss noch ein wichtiger rechtlicher Hinweis. Grundsätzlich sind gerade wir Autorinnen/Autoren verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht und Urheberrecht real existierender Menschen zu wahren. Dasselbe gilt für Restaurants, Kneipen und Cafés sowie alle anderen Lokalitäten, die in Privatbesitz sind. Selbst wenn der betreffende Ort in der Handlung ausnahmslos positiv dargestellt wird, so ist es doch zwingend erforderlich, vorher die Genehmigung der Besitzenden für eine namentliche Erwähnung einzuholen.
Öffentliche Gebäude wie Museen (solche in Privatbesitz ausgenommen), Rathäuser, Behörden etc. unterliegen keiner Beschränkung und können bedenkenlos verwendet werden. Doch schon bei Schulen wird es kritisch, obwohl auch sie öffentliche Institutionen sind. Sicherlich hat keine Schule etwas dagegen, wenn sie positiv dargestellt wird, aber keine reale Schule will ihren Namen zum Beispiel als Schauplatz eines noch so fiktiven Amoklaufs namentlich in einem Roman oder einer Story genannt wissen. Für solche Handlungen sollte man unbedingt eine Schule erfinden, die abseits aller am Ort existierenden Schulen angesiedelt ist und deren Name keiner realen Schule ähnelt.
Dies gilt aber nur für den Fall, dass wir für die betreffenden Geschichten/Romane auch eine Veröffentlichung anstreben. Soll das Werk ausschließlich im Familienkreis als Fotokopie/Privatdruck die Runde machen, können wir schreiben, was wir wollen.
In vielen Verlagsverträgen gibt es einen Passus, der sinngemäß lautet: „Der Autor/die Autorin versichert, dass er/sie mit seinem Werk keinerlei Persönlichkeitsrechte real existierender Personen verletzt, und entbindet den Verlag von jeder Verantwortung für entsprechende juristische Folgen.“ Oder die Schreibenden haben ausdrücklich den Verlag darauf hinzuweisen, falls bei einer der fiktiven Personen die Möglichkeit der Verletzung des Persönlichkeitsrechts realer Menschen besteht. Geschieht das nicht, heißt das im Klartext, dass die Autorin/der Autor diejenigen sind, die in vollem Umfang (auch hinsichtlich Schadensersatz!) dafür geradezustehen haben, wenn der Verlag entsprechend von jemandem verklagt wird, der sein Persönlichkeitsrecht durch die literarische Darstellung verletzt sieht, und das kann verdammt teuer werden.
Deshalb sollte man besser vorher um Erlaubnis fragen, bevor man eine real existierende Person oder eine nicht öffentliche Lokalität in einer Geschichte verarbeiten will. Allein schon wegen der mit einer positiven Darstellung verbundenen kostenlosen Publicity für den Ort, das Lokal, Hotel, Museum und so weiter gibt es aber nur sehr wenige Inhabende, die eine entsprechende Anfrage ablehnen.

Jedoch gilt diese Genehmigungspflicht auch für jedes real existierende Gebäude wie Wohnhäuser, auch wenn es sich dabei um „Mietkasernen“ mit zwanzig oder mehr Parteien handelt. Wollen wir eine Handlung in einer Wohnung, einem Haus mit realer Adresse ansiedeln, MÜSSEN wir uns vorher die Genehmigung des/der Hausbesitzenden geben lassen! Weil das aber immer schwierig ist, da man bei Mehrparteienhäusern erst mal herausfinden muss, wem sie gehören, dann deren Adressen ausfindig machen muss, bevor man anfragen kann, gibt es auch hierfür einen Trick, diese Hürde zu umgehen: die fiktive Hausnummer. Welche realen Hausnummern es gibt, kann man ebenfalls in fast allen Fällen über Internetstadtpläne herausfinden. Siedeln wir unser fiktives Haus „hinter“ der höchsten in der betreffenden Straße existierenden Hausnummer an, am besten mit einer Lücke von zehn Nummern, dann sind wir auf der sicheren Seite.
Oder, wenn erforderlich ist, dass das Haus kein „Eckhaus“ ist, sondern „mittendrin“ liegt, ergänzen wir die Hausnummer um einen Buchstaben. Dieser sollte aber sicherheitshalber so „hoch“ im Alphabet angesiedelt sein (zum Beispiel P oder Q), dass die Fiktion schon auf den ersten Blick eindeutig ist. Meistens gehen solche Buchstabenergänzungen real nur bis F oder G, selten darüber hinaus. Doch auch hier sollten wir uns vorsichtshalber vergewissern. Außerdem sollten wir in so einem Fall in einer „Vorbemerkung“ zum Roman ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Haus in der „Schmidtstraße 111 Q“ aus rechtlichen Gründen frei erfunden ist.

Manchmal reagieren die Angeschriebenen aber nicht auf unsere Anfrage. Was tun wir dann? Wir warten ca. vier Wochen. Haben wir bis dahin nichts gehört, ist es unwahrscheinlich, dass man sich später doch noch meldet. Danach suchen wir uns eine andere Lokalität, fragen dort an und wiederholen das so lange, bis wir eine finden, deren Eigentümerin/Eigentümer uns die Erlaubnis erteilen, ihr Eigentum namentlich nennen zu dürfen. Aber niemals dürfen wir das ohne entsprechende schriftliche (!) Genehmigung tun. Diese Genehmigung(en) sollte man in einem gesonderten Ordner abheften.
Am sichersten ist aber der oben genannte Trick, eine fiktive Lokalität zu erfinden und in einer Vorbemerkung oder im Nachwort darauf hinzuweisen, dass dieses Lokal frei erfunden ist und real nicht existiert.

In der nächsten Folge:

  • „Fremde“ Welten und Subkulturen im realen Umfeld

 

In weiteren Folgen:

  • Titelfindung
  • Das Exposé
  • Manuskriptnorm und Verlagsanschreiben

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